Psychotherapeutische Telefonsprechstunde:

Dienstag:     12.00- 13.00 Uhr
Freitag:        11.00- 12.00 Uhr
 
Wichtig: Diese Sprechstunde findet ausschließlich telefonisch statt.
Die Sprechstundentermine sind nicht unmittelbar mit einem regelmäßigen Therapieplatz verbunden.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Seit dem 1. April 2017 ist von Psychotherapeuten grundsätzlich eine Sprechstunde anzubieten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss dazu am 24. November 2016 eine entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie. "Die Sprechstunde ist zukünftig fester Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. 
Psychotherapeuten mit einem ganzen Praxissitz haben zukünftig Sprechstundentermine von in der Regel mindestens 100 Minuten pro Woche anzubieten. Bei Psychotherapeuten mit einem halben Praxissitz sind es mindestens 50 Minuten. Diese Verpflichtung gilt für alle Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Fachärzte, die über eine Abrechnungsgenehmigung für eine Richtlinienpsychotherapie verfügen. 

Was bedeutet das konkret?:
Sie können mit mir als Eltern, eigenständig als Kind/Jugendlicher oder als Familie einen Sprechstundentermin vereinbaren. Diese können zunächst maximal 5 x 50 Minuten stattfinden. In diesen Sprechstunden (welche immer am Vormittag stattfinden) wird die Problematik besprochen, mögliche Diagnostik durchgeführt, um dann zu klären in welchem Rahmen Sie / Du Unterstützung benötigt. Dies kann in einer ambulanten Psychotherapie münden, aber es können auch weitere Helfersysteme (Freie Träger z. B. Erziehungsberatungsstellen oder das Jugendamt mit den Hilfen zur Erziehung) in Frage kommen. 

Im Anschluss an die Termine der Sprechstunde kann es zu einer Wartezeit auf einen Therapieplatz kommen. 
Share by: